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Düngeverordnung leicht gemacht

Düngeverordnung leicht gemacht

LKV-Fütterungsberater Matthias Göttsberger und Landwirt Josef Wieser haben es mal wieder geschafft. Alle DüV-Unterlagen sind erstellt.

Jedes Jahr kommt der LKV-Fütterungsberater Matthias Göttsberger einmal zwischen Januar und März auf den Betrieb Wieser. Es wird Zeit, die Unterlagen für den Nährstoffhaushalt anzufertigen. Heute hat der Landwirt sogar Geburtstag. „Mir macht es nichts aus, mich an diesem Tag um die DüV zu kümmern. Mit meinem Berater macht auch diese Aufgabe Spaß“, grinst Josef Wieser.

Betrieb Josef Wieser

Im Landkreis Rosenheim bewirtschaftet Josef Wieser einen Milchviehbetrieb mit 32 Kühen. Seine Kälber verkauft er mit einem Alter von fünf Wochen und zur Remontierung erwirbt er Jungkühe. Zu seinem Betrieb zählen 16 Hektar Grünland, 8,3 Hektar Ackerland und 6,3 Hektar Wald. Die Flächen liegen im grünen Gebiet.

Was braucht der Berater für die Erstellung der DüV-Unterlagen?

Damit Matthias Göttsberger mit seiner Arbeit beginnen kann, benötigt er das Düngetagebuch vom Betrieb. Der junge Berater empfiehlt allen Betrieben, dieses Fahrtenbuch immer griffbereit auf dem Traktor zu haben. So können Landwirte Düngungen sofort eintragen. Das Düngetagebuch wird jeweils von der Ernte der Hauptfrucht bis zur Ernte der nächsten Hauptfrucht geführt. Die Berechnungen führt er mit den offiziellen Programmen der LfL durch.

Lagerraumberechnung

Die neue Düngeverordnung schreibt für die meisten Betriebe eine Lagerkapazität von 6 Monaten für Gülle und Jauche vor. Für Stallmist von Huf- und Klauentieren ist eine Lagerkapazität von zwei Monaten vorzuhalten. Betriebe mit mehr als drei Großvieheinheiten (GV) oder Betriebe, die über keine eigenen Aufbringflächen verfügen, müssen für flüssige Wirtschaftsdünger neun Monate Lagerkapazität nachweisen Außerdem muss die Grenze von 170 Kilogramm organischem Stickstoff pro Hektar eingehalten werden.

Um den Lagerraum zu berechnen, benötigt Göttsberger eine Vielzahl an Informationen:

  • Im ersten Schritt ermittelt er anhand der HI-Tier-Datenbank den durchschnittlichen Tierbestand von 2021.
  • Weiter geht es mit den Zahlen zur bewirtschafteten Acker- und Grünlandfläche. Diese Daten entnehmen Göttsberger und Wieser dem Betriebsdatenblatt vom Mehrfachantrag 2021.
  • Für die Nährstoffausscheidung pro Milchkuh wird die verkaufte Milchmenge pro Tier benötigt. Zur abgelieferten Milch zählen auch direkt vermarktete und verkäste Milch.
  • Die Niederschlagsmenge auf Gemarkungsebene ermittelt Göttsberger mit Hilfe von einem Lagerraumberechnungsprogramm. Dort ist für jede Gemarkung die durchschnittliche Niederschlagsmenge hinterlegt.
  • Anhand eines Weidetagebuchs weiß Josef Wieser, wie viele Stunden seine Kühe auf den einzelnen Flächen geweidet haben.
  • Zudem werden die Maße von Güllebehälter, Misthaufen und weiteren Lagerstätten benötigt.
  • Im letzten Schritt gibt Göttsberger in das LfL-Programm ein, welche Menge Gülle der Betrieb abgegeben oder aufgenommen hat. Mittels dieser Zahlen wird kalkuliert, ob die 170 kg N/ha-Grenze eingehalten wurde.

 

Die Lagerraumberechnung ergibt, dass auf dem Betrieb Wiesner genügend Lagerkapazität für Gülle, Jauche und Mist vorhanden ist. Außerdem liegt der Betrieb deutlich unter der organischen Stickstoff-Grenze. Darüber ist Josef Wieser sehr froh, denn andernfalls wäre er gezwungen, wertvollen Mist abzugeben. Durch die Verwendung des eigenen organischen Düngers kann er teuren Mineraldünger einsparen.

Dokumentieren und Zusammenfassen der Düngung 2021

Mit Hilfe des Düngetagebuchs dokumentiert Matthias Göttsberger welche Düngungsarten und -mengen im Düngejahr 2021 auf den einzelnen Flächen ausgebracht wurden. Für eine nährstoffangepasste Düngung ist es wichtig, dass die im Vorjahr erstellten Düngebedarfspläne eingehalten werden. Das LfL-Programm errechnet, welche Nährstoffe über organische und mineralische Dünger ausgebracht wurden.

Gemeinsam mit dem Landwirt trägt LKV-Fütterungsberater Matthias Göttsberger alle Daten zusammen. Die Berechnungen erfolgen vor Ort und der Landwirt erhält die Ausdrucke als Nachweis.

Düngebedarf ermitteln und Fruchtfolge planen für 2022

„Was soll dieses Jahr angebaut werden und wann wurde bereits gedüngt?“ Zusammen mit dem Landwirt bespricht unserer Berater die Fruchtfolgeplanung für 2022. Dabei sprechen sie über die Grünlandschläge, den Anbau von Mais als Feldfrucht und Winterrüben als winterharte Zwischenfrucht. Im nächsten Schritt wird der Düngebedarf geplant.

Eine Düngebedarfsermittlung ist nur erforderlich, wenn über Düngemaßnahmen pro Jahr und Hektar mehr als 50 Kilogramm Stickstoff (N) oder 30 Kilogramm Diphosphorpentoxid (P2O5) ausgebracht werden. Auf Schlaggrößen unter einem Hektar ist keine Bodenuntersuchung erforderlich.

Wann ist eine Stoffstrombilanz nötig?

„Ab 2023 wird kaum ein Tierhalter um die Stoffstrombilanz herumkommen“, sagt Matthias Göttsberger. Betriebe mit mehr als 50 GV und 2,5 GV pro Hektar oder tierhaltende Betriebe, die organischen Dünger aufnehmen, sind bereits jetzt verpflichtet eine Stoffstrombilanz zu erstellen.

Individuelle Managementstrategien für den Betrieb

Das Ziel der Nährstoffhaushaltsberatung ist es, individuelle Lösungen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Betrieb zu erarbeiten. Der Nährstoffhaushalt ist eng mit der Fütterung verknüpft. So konnte Josef Wieser bereits die Grundfutterleistung steigern und füttert jetzt weniger Kraftfutter pro Kilogramm Milch. Dadurch wurde der Nährstoffeintrag in den Betrieb bereits deutlich reduziert.

Um den Tierbestand an die eigene Flächenverfügbarkeit anzupassen, verkauft Wieser seit 2020 sein Jungvieh. Dadurch fallen auf dem Betrieb 30 Kilogramm weniger Stickstoff und 12 Kilogramm weniger Phosphor an.

Überzeugt von der LKV-Beratung

Josef Wieser nutzt schon über achtzehn Jahre das Angebot der Fütterungsberatung. Seit drei Jahren lässt er sich bei der Erstellung der DüV-Unterlagen unterstützen. „Selber kann man es fast nicht mehr machen“, sagt er. „Man muss erfahren sein, die Neuheiten kennen und sich ständig fortbilden.“ Wieser hat dafür keine Zeit und freut sich, wenn Matthias Göttsberger ihm diese Aufgabe abnimmt. Außerdem hat er die Sicherheit, dass bei der Kontrolle durch Behörden alle Unterlagen richtig vorliegen.

Kurz vorgestellt: Matthias Göttsberger

Seit 2018 arbeitet der Landwirt und Agrarbetriebswirt zu 80 Prozent als LKV-Berater. Zusammen mit seinen Eltern bewirtschaftet er einen Betrieb mit 60 Milchkühen. Zu seinen Schwerpunkten zählen Fütterung und Nährstoffhaushalt. Zwei bis vier Mal im Jahr besucht er seine circa 60 Betriebe im Alpenvorland.

Angebot der LKV-Beratung zum Nährstoffhaushalt

Unsere LKV-Berater unterstützen alle bayerischen Tierhalter dabei, die Voraussetzungen der neuen Düngeverordnung zu erfüllen.

Muss ich Gülle abgeben? Benötige ich zusätzliche Flächen? Wie reduziere ich Kraft- und Mineralfutter? Diese und ähnliche Fragen sind mit dem LKV-Service zur Düngeverordnung schnell geklärt. Gemeinsam mit unseren routinierten LKV-Beratern erledigen Sie zuverlässig und pünktlich die geforderten Eingaben. 

Mit frei verfügbaren EDV-Programmen der LfL ermitteln und erstellen unsere Berater:

  • Lagerraumberechnung
  • Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)
  • Düngebedarfsermittlung
  • Stoffstrombilanz
  • N-/P-reduzierte Fütterung
  • Verbesserung der Grobfutterleistung
  • Individuelle Managementstrategie für Ihren Betrieb

 

Martina Leißner

Aktuelles VOM lkv bayern

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