Die korrekte Tierkennzeichnung mittels Ohrmarken sowie die Registrierung in der Datenbank von HI-Tier stellt die Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Erzeugnissen sicher. Das sorgt seit über 25 Jahren für Schutz und Sicherheit auch im Fall von Tierseuchen.
Das LKV Bayern ist die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) beauftragte Stelle in Bayern, die so genannte Regionalstelle, für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Für diese Tierarten geben wir nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Ohrmarken aus. Die zentrale Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) speichert alle gemäß ViehVerkV erforderlichen Meldungen ab. Darüber hinaus ermöglichen wir auch Nichttierhaltern den Zugang zu wichtigen Meldevorgängen in Bayern.
Bei uns erhalten Sie Ihre online PIN (Passwort) für verschiedene wichtige Meldevorgänge in HI-Tier, iBALIS, der Nährstoffbilanz Bayern, sowie dem Berufsbildungssystem BBS.
Das LKV Bayern ist die vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) beauftragte Stelle für die Vergabe der PIN (Passwort) für die HI-Tier-Datenbank, sowie weiteren staatlichen Onlineanwendungen für bayerische Landwirte. Bei uns erhalten Sie für zahlreiche Meldevorgänge Ihre PIN (Passwort). Dazu gehören unter anderem folgende Anwendungen:
So erhalten Sie Ihre PIN (Passwort) für die HI-Tier-Datenbank und weiteren Onlineanwendungen:
Anforderung der PIN (Passwort) über HI-Tier (evtl. kostenpflichtig, siehe Preisliste).
Anforderung der PIN (Passwort) über das LKV Bayern:
Neben der Online-Option über HI-Tier können Sie Ihre PIN (Passwort) auch telefonisch, schriftlich oder per Email beim LKV Bayern in der Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) anfordern (evtl. kostenpflichtig, siehe Preisliste).
Werden PINs (Passwörter) telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (vvvo@lkv.bayern.de oder pin@lkv.bayern.de) beim LKV angefordert, werden diese ausschließlich auf dem Postweg an die von der Adressdatenstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) hinterlegte Postanschrift gesendet!
Dies gilt auch für PIN (Passwort)-Bestellungen die von Ihnen über HI-Tier mit Bestellart „POST“ bestellt werden. PIN (Passwort)-Bestellungen mit Bestellart „MAIL“ werden ausschließlich an die vom Betrieb im „bestätigten Kommunikationskanal“ hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
Mit der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern hat alles begonnen. Mittlerweile können Ohrmarken mehr als nur die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten: die Gewebeuntersuchung zur BVD-Bekämpfung und die elektronische Tierkennzeichnung sind nur der Anfang.
Kennzeichnung
Neugeborene Kälber
Kälber müssen von Ihnen innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden. Sie haben die Wahl zwischen:
Ersatzkennzeichnung bei Verlust der Ohrmarke
Beim Verlust einer Ohrmarke muss von Ihnen unverzüglich für Ersatz gesorgt werden. Sie haben die Wahl zwischen:
Ersatzohrmarken bestellen Sie direkt über HI-Tier oder formlos in der Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO)
des LKV Bayern.
Gewebeuntersuchung zur BVD-Bekämpfung
BVD / MD (Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease) ist eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionen beim Rind. Um finanzielle Ausfälle zu vermeiden und zum Schutz der Rinderbestände verlangt die gesetzliche Vorschrift, dass jedes Rind bis zum 20. Lebenstag auf BVD untersucht wird. Ausschließlich Tiere mit negativen Befund dürfen einen Bestand verlassen. Die Gewebeprobe über die Ohrstanze ist hier die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, da einem Kalb immer Ohrmarken eingezogen werden müssen. Die Alternative besteht in einer Blutprobe, die deutlich aufwändiger und teurer ist. Bei einer notwendigen Zweitbeprobung des Kalbes können Sie eine Wiederholungsprobe in Form eines grünen Stanzknopfes formlos über die Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern bestellen. Den aktuellen BVD-Status eines Tieres finden Sie in HI-Tier oder auf dem Stammdatenblatt bzw. Rinderpass. Fehlt der Aufdruck auf dem Dokument, kann der Status in HI-Tier abgefragt werden. Ein Ausdruck des BVD-Nachweises muss dann an ein bereits vorhandenes Stammdatenblatt bzw. Rinderpass angeheftet werden.
So erstellen Sie den Ausdruck des BVD-Status aus HI-Tier
Weitere Informationen zu BVD / MD finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Geburten, Tierbewegungen oder der Tod eines Tieres müssen nach der ViehVerkV innerhalb von sieben Tagen in HI-Tier gemeldet werden. Sie können die Meldungen online direkt in die HI-Tier-Datenbank eingeben (kostenlos) oder über den Postweg per Meldekarte an das
LKV Bayern melden (kostenpflichtig, siehe Preisliste). Meldekarten bestellen Sie formlos in der Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO).
Sie erhalten anschließend einen deutschen Rinderpass mit den EU-Stammdaten des Rindes. Das LKV Bayern meldet die EU-Einfuhr in HI-Tier für Ihren Betrieb.
Meldevorgänge bei Almvieh innerhalb Deutschlands:
Auftrieb:
Talbetrieb: Abgangsmeldung vom Betrieb
Almbetrieb: Zugangsmeldung zum Betrieb
Abtrieb:
Talbetrieb: Zugangsmeldung zum Betrieb
Almbetrieb: Abgangsmeldung vom Betrieb
Meldevorgänge für deutsche Rinder auf österreichischen Almen:
Auftrieb:
Talbetrieb: Abgangsmeldung vom Betrieb
Almbetrieb: Zugangsmeldung nur mit Hilfe der Verbringungsliste (gelbe Liste) in Papierform schriftlich per Post an das LKV Bayern oder digital (PC) ausgefülltes Formular „V.603 Verbringungsliste“ per E-Mail an vvvo@lkv.bayern.de.
Bitte beachten Sie: Nur per PC ausgefüllte Verbringungsliste kann per E-Mail gesendet werden. Beachten Sie unbedingt die „Ausfüllhinweise“!
Zugangsbetrieb:
Almen / Alpen Österreich
Reg-Nr. (Balis) 09 162 000 2222
Abtrieb:
Talbetrieb: Zugangsmeldung zum Betrieb
Almbetrieb: Abgangsmeldung nur mit Hilfe der Verbringungsliste (gelbe Liste) in Papierform schriftlich per Post an das LKV Bayern oder digital (PC) ausgefülltes Formular „V.603 Verbringungsliste“ per E-Mail an vvvo@lkv.bayern.de.
Bitte beachten Sie: Nur per PC ausgefüllte Verbringungsliste kann per E-Mail gesendet werden. Beachten Sie unbedingt die „Ausfüllhinweise“!
Abgangsbetrieb:
Almen / Alpen Österreich
Reg-Nr. (Balis) 09 162 000 2222
Verbringungslisten (gelbe Liste) erhalten Sie hier:
Meldevorgänge für österreichische Rinder auf deutschen Almen / Alpen:
Auftrieb:
Talbetrieb: Meldung in Österreich
Almbetrieb:
Zugangsmeldung nur mit Hilfe der „Auftriebsliste für Alpenweideviehverkehr“ (blaue Liste) in Papierform schriftlich per Post an das LKV Bayern oder digital (PC) ausgefülltes Formular „V.602 Auftriebsliste für Alpenweideviehverkehr“ per E-Mail an vvvo@lkv.bayern.de. Zugangsbetrieb = deutscher Almbetrieb (Angabe der Reg.-Nr. notwendig)
Bitte beachten Sie: Nur per PC ausgefüllte „Auftriebsliste für Alpenweideviehverkehr“ kann per
E-Mail gesendet werden. Beachten Sie unbedingt die „Ausfüllhinweise“!
Abtrieb:
Talbetrieb: Meldung in Österreich
Almbetrieb: Exportmeldung vom Betrieb nach Österreich
Exportland: Österreich (Länderschlüsselnummer 040)
Auftriebslisten für den Alpenweideviehverkehr (blaue Liste) erhalten Sie hier:
Bei Überprüfungen durch zuständige Behörden muss immer ein aktuelles Bestandsregister in Papierform vorliegen. Es kann entweder handschriftlich oder elektronisch erstellt werden. Über die HI-Tier Datenbank können Sie Ihr Bestandsregister einfach ausdrucken. Vordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie hier . Die Aufbewahrungspflicht beträgt drei Jahre.
In HI-Tier kann jeder Betrieb sein Einverständnis zum HI-Tier-Bestandsregister geben. Bei einer Kontrolle wird dann das Bestandsregister in der HI-Tier Datenbank herangezogen. Haben Sie Ihr Einverständnis erteilt, wird beispielsweise bei der CC-Kontrolle nur das Bestandsregister aus HI-Tier kontrolliert. Sie sparen sich eine doppelte Dokumentation.
So geben Sie die Einverständniserklärung zum Bestandsregister in HI-Tier ein:
Seit 2003 werden auch Schweine mit Ohrmarken gekennzeichnet und die Übernahme in HI-Tier gemeldet. Ein Jahr später kam die Stichtagsmeldung des Tierbestandes dazu.
Die Kennzeichnung von Ferkeln mit einer weißen Ohrmarke erfolgt spätestens nach dem Absetzen von der Muttersau. Die Ohrmarkennummer setzt sich aus der Balisnummer des Betriebes und dem Landkreis als KFZ-Zeichen zusammen.
Ein Beispiel:
Balisnummer DE 09 162 999 9999 und LKR Nr. 162 = KFZ-Zeichen M (für München) ergibt die OM-Nr. = DE 09 M 999 9999
Ohrmarkenbestellungen richten Sie bitte schriftlich an die Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern (kostenpflichtig, siehe Preisliste). Je nach gewünschtem Hersteller und Fabrikat verwenden Sie folgende Formulare: Produktliste 1 oder Produktliste 2
Zu- und Abgang von Schweinen
Der Zu- und Abgang von Schweinen muss nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Sie können die Eingabe direkt in der HI-Tier Datenbank (kostenlos) oder schriftlich über die Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern vornehmen (kostenpflichtig, siehe Preisliste). Meldeunterlagen können Sie beim LKV Bayern bestellen oder hier herunterladen. Geburt und Tod eines Schweines müssen nicht in der HI-Tier-Datenbank gemeldet werden, sondern sind von Ihnen ausschließlich im Bestandsregister zu vermerken.
Stichtagsmeldung zum 01.01. jeden Jahres
Als Schweinehalter sind Sie verpflichtet, die Anzahl der am 01. Januar eines Jahres am Betrieb vorhandenen Schweine in der HI-Tier-Datenbank zu melden. Angegeben wird die Tierzahl in den Kategorien:
Die Frist endet mit dem 15. Januar des entsprechenden Jahres. Sie können die Eingabe direkt in der HI-Tier Datenbank (kostenlos) oder schriftlich über die Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern vornehmen ( (kostenpflichtig, siehe Preisliste). Meldeunterlagen werden Ihnen Ende Dezember automatisch von der Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern zugesandt.
Aufgabe der Schweinehaltung
Die Meldefrist zur Stichtagsmeldung entfällt nur, wenn der Betriebstyp „Schweinehalter“ vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fristgerecht zum 31.12. eines Jahres beendet wurde!
Meldefehler: Bei schriftlichen Meldungen an das LKV Bayern werden fehlerhafte Meldungen vom LKV Bayern nachgefragt. Melden Sie direkt über HI-Tier, erhalten Sie direkt einen Hinweis bei Unstimmigkeiten.
Begleitpapier
Bei der Abgabe von Schweinen müssen Sie dem neuen Besitzer ein Begleitpapier mitgeben. Die Aufbewahrungsfrist für Begleitpapiere beträgt drei Jahre.
Bestandsregister
Bei Überprüfungen durch zuständige Behörden muss immer ein aktuelles Bestandsregister in Papierform vorliegen. Es kann entweder handschriftlich oder elektronisch z. B. über ein Herdenmanagementprogramm wie dem LKV Sauenplaner erstellt werden. Vordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie hier. Die Aufbewahrungspflicht beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem 31. Dezember des Jahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde.
Seit 2004 ist die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) verpflichtend. Seit 2013 müssen Tiere, die älter als 12 Monate sind, mit elektronischen Ohrmarken markiert werden. Dies gilt für Schafe und Ziegen, egal ob landwirtschaftlich genutzt oder als Hobby gehalten. Wir unterstützen Sie dabei.
Die Kennzeichnung von Lämmern und Ziegenkitzen erfolgt innerhalb von neun Monaten nach der Geburt. Verlässt ein Tier vor dem neunten Lebensmonat den Betrieb, ist es bereits zu diesem Zeitpunkt zu markieren.
Folgende Preise fallen bei der Bestellung von Ohrmarken an.
Bei Verlust der Ohrmarke darf ein Schlachttier mit einer neuen weißen Ohrmarke markiert werden. Ein Zuchttier darf umgekennzeichnet werden, d. h. es wird eine neue Ohrmarkennummer vergeben. Das Tier wird mit dieser neuen Ohrmarkennummer an beiden Ohren markiert. Die Ohrmarke mit der alten Nummer muss entfernt werden. Die Umkennzeichnung ist im Bestandsregister zu vermerken.
Zu- und Abgang von Schafen und Ziegen
Der Zu- und Abgang von kleinen Wiederkäuern muss nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Sie können die Eingabe direkt in der HI-Tier Datenbank oder schriftlich über das LKV Bayern (kostenpflichtig, siehe Preisliste) vornehmen. Meldeformulare für Bewegungsmeldungen von Schafen und Ziegen erhalten Sie hier.
Stichtagsmeldung zum 01.01. jeden Jahres
Halter von Schafen oder Ziegen sind verpflichtet, die Anzahl der am 01. Januar eines Jahres am Betrieb vorhandenen Tiere in der HI-Tier-Datenbank zu melden. Angegeben wird jeweils die Anzahl der Tiere in den einzelnen Altersstufen:
Die Frist endet mit dem 15. Januar des entsprechenden Jahres. Sie können die Eingabe direkt in der HI-Tier Datenbank (kostenlos) oder schriftlich über die Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern vornehmen (kostenpflichtig, siehe Preisliste). Meldeunterlagen werden Ihnen Ende Dezember automatisch von der Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern zugesandt.
Aufgabe der Haltung von Schafen oder Ziegen
Die Meldefrist zur Stichtagsmeldung entfällt nur, wenn der Betriebstyp „Schafe“ oder „Ziegen“ vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fristgerecht zum 31.12. eines Jahres beendet wurde!
Meldefehler: Bei schriftlichen Meldungen an das LKV Bayern werden fehlerhafte Meldungen vom LKV Bayern nachgefragt. Melden Sie direkt über HI-Tier, erhalten Sie direkt einen Hinweis bei Unstimmigkeiten.
Deutsche Schafe/Ziegen auf deutsche Almen/Alpen:
Auftrieb:
Abgangsmeldung vom Talbetrieb und Zugangsmeldung zum Almbetrieb
Abtrieb:
Zugangsmeldung zum Talbetrieb und Abgangsmeldung vom Almbetrieb
Deutsche Schafe/Ziegen auf österreichische Almen/Alpen:
Auftrieb:
Meldung einer Abgangsmeldung vom deutschen Talbetrieb:
Abtrieb:
Meldung einer Zugangsmeldung zum deutschen Talbetrieb
Österreichische Schafe/Ziegen auf deutsche Almen/Alpen:
Auftrieb:
Meldung einer Zugangsmeldung vom deutschen Almbetrieb:
Abtrieb:
Meldung einer Zugangsmeldung zum deutschen Almbetrieb
Begleitpapier
Bei der Abgabe von Schafen und Ziegen müssen Sie dem neuen Besitzer ein Begleitpapier mitgegeben. Die Aufbewahrungsfrist für Begleitpapiere beträgt drei Jahre.
Bestandsregister
Bei Überprüfungen durch zuständige Behörden muss immer ein aktuelles Bestandsregister in Papierform vorliegen. Es kann entweder handschriftlich oder elektronisch, z. B. über ein Herdenmanagementprogramm wie den Herdenmanager für Ziegen und Schafe des LKV Bayern erstellt werden. Vordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie hier. Die Aufbewahrungspflicht beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem 31. Dezember des Jahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde.
Im Jahr 2014 wurde die Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) ins Leben gerufen und in die HI-Tier-Datenbank integriert. Hier melden Tierhalter, deren Tierbestand die gesetzlich festgelegten Untergrenzen überschreiten, einmalig die Nutzungsart und dann zweimal jährlich den Tierbestand und die Bestandsveränderungen des letzten halben Jahres. Das Antibiotikamonitoring ist im Rahmen der 17. Novelle des Arzneimittelgesetztes ein Beitrag zu Erfassung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei Mensch und Tier.
Laut § 54 und § 55 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) besteht nach dem Beginn einer meldepflichtigen Tierhaltung eine einmalige Meldefrist der Nutzungsart innerhalb von 14 Werktagen in der TAM-Datenbank.
Sie können die Meldung online über die HI-Tier Datenbank (kostenlos) oder schriftlich mittels Meldeformular über die Abteilung Tierkennzeichnung und Registrierung (VVVO) des LKV Bayern tätigen (kostenpflichtig, siehe Preisliste).
Hier erhalten Sie begleitende Informationen zum Formular Nutzungsart. Hier finden Sie eine Anleitung zur Meldung der Nutzungsart in
HI-Tier. Ob Ihr Bestand meldepflichtig ist können Sie anhand dieses „Tierzahlrechners“ für die einzelnen Tierarten ermitteln.
Nach § 55 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) muss halbjährlich der Tierbestand (jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres), sowie Bestandsveränderungen innerhalb des Kalenderhalbjahres gemeldet werden. Meldefrist ist jeweils 14 Tage ab Ende des Kalenderhalbjahres. Sie können online über die HI-Tier-Datenbank (kostenlos) oder schriftlich an das LKV Bayern (kostenpflichtig, siehe Preisliste) melden.
Meldeformulare für die Meldung an das LKV Bayern:
Hier erhalten Sie Hinweise zu den Formularen „Tierbestand/Bestandsveränderung“. Hier finden Sie eine Anleitung für die einfache Erfassung Ihres Bestandes.
Wurden in einem Kalenderhalbjahr keine antibiotisch wirksamen Substanzen bei Ihren Tieren angewendet, muss nach § 55 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) eine „Nullmeldung“ von Ihnen abgegeben werden. Diese können Sie online über die HI-Tier-Datenbank (kostenlos) melden oder über das LKV Bayern mit Meldeformular (kostenpflichtig, siehe Preisliste).
Eine Anleitung zur Onlinemeldung finden Sie hier. Die Meldefrist endet jeweils 14 Tage ab Ende des Kalenderhalbjahres.
Wird eine Nullmeldung erfasst, muss für das Kalenderhalbjahr kein Tierbestand oder Bestandsveränderungen gemeldet werden!
Eine Tierhaltererklärung ist nötig, wenn Sie Ihre Meldungen zu Antibiotikaanwendungen durch Dritte z. B. QS, ausführen lassen möchten. Die Eingabe der Tierhaltererklärung ist nur vom Tierhaltenden selbst in HI-Tier möglich.
Allgemeine Informationen und rechtliche Grundlagen zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG) finden Sie unter:
Mit der Vergabe einer Vollmacht können Dienstleister und Tierärzte Sie unterstützen.
So vergeben Sie Vollmachten über die HI-Tier-Datenbank:
Das LKV Bayern ermöglicht Ihnen die Vergabe von Vollmachten anhand von schriftlich ausgefüllten Formularen für folgende Bereiche:
(kostenpflichtig, siehe Preisliste)
Weiter Informationen zu den verschiedenen Vollmachten finden Sie unter:
Alle Formulare und Angaben zu den aktuellen Beiträgen finden Sie hier.
Kontakt VVVO
Tel. +49 (0)89 – 544 348 71
Mo.- Do. 8–12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr
Fax: +49 (0)89 – 544 348 70
E-Mail: vvvo@lkv.bayern.de