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Checkliste für den betrieblichen Hygieneplan

Checkliste für den betrieblichen Hygieneplan

Das EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law = AHL) schreibt vor, dass jeder Betrieb mit Schweinehaltung einen Hygieneplan vorweisen können muss.

Um den Tierhaltern in Bayern dabei Hilfestellung zu leisten, haben der Bayerische Bauernverband (BBV), das LKV Bayern, die Ringgemeinschaft und der Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD) in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Vorlage zum Ausfüllen erstellt: Hygieneplan zum Schutz vor biologischen Gefahren

Betriebe, die im ASP-Fall Schweine innerhalb der Sperrzone verbringen wollen, müssen dieses Dokumenten vorlegen können. Es wird empfohlen, dass Dokument mit Hilfe eines neutralen Partners, wie dem LKV-Ringberater oder dem Hoftierarzt gewissenhaft auszufüllen.

Hygieneplan zum Schutz vor biologischen Gefahren

Das Umweltministerium hat darüber hinaus ein Sonderforschungsprojekt für Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen im ASP-Fall abgeschlossen. Der Abschlussbericht und weitere Informationen zur ASP sind veröffentlicht unter www.lgl.bayern.de unter dem Schlagwort Sonderforschungsprojekt Auslauf- und Freilandhaltungen im Bereich ASP.

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