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Seit 1. April 2014 ist die 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft.
Halter von Mastrindern, -schweinen, -hähnchen und -puten sind, sofern die gesetzlich festgelegten Untergrenzen überschritten werden, verpflichtet folgende Daten an die Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) zu melden:
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des LGL unter www.amgnovelle.bayern.de.
Die Meldungen können auf zwei Arten erfolgen:
Das LKV-Bayern, Abteilung Tierkennzeichnung und-registrierung steht Ihnen gerne für die telefonische Beratung im Bereich Tierarztneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) unter Tel.: 089 544 348 71 zur Verfügung
Die TAM-Meldeformulare stehen zum Download unter "Formulare" bereit, oder fordern die für Sie zutreffenden Formulare telefonisch beim LKV an.
Bitte beachten Sie, dass für zurückgeschickte TAM-Meldeformulare an das LKV Bayern je Formular/Auftrag Bearbeitungskosten anfallen (siehe LKV-Gebührenordnung)
Der Eintrag einer oder mehrerer meldepflichtiger Nutzungsarten für die gehaltenen Mastrinder, -schweine, -hähnchen und -puten ist Grundlage für die seit 01.07.14 gesetzlich vorgeschriebene Erfassung von Tierbestand / Bestandsveränderungen und Antibiotikaanwendung.
Seit dem 01. Juli 2014 sind halbjährlich für die jeweilige mitteilungspflichtige Nutzungsart der Tierbestand und die Bestandsveränderungen im Verlauf des Kalenderhalbjahres mitzuteilen. Das Halbjahr beginnt jeweils am 01. Januar und 01. Juli mit der Mitteilung des Tierbestands an diesem Stichtag.
Seit dem 01. Juli 2014 sind halbjährlich für die jeweilige mitteilungspflichtige Nutzungsart die Antibiotika-Anwendungen im Verlauf des Kalenderhalbjahres mitzuteilen.